Tierschutzverein - Tierheim Countryhof Vermittlung mit Herz
Tierschutzverein - Tierheim Countryhof             Vermittlung mit Herz

Ich verpflichte mich durch Unterzeichnung dieses Vertrages:

Das Tier artgerecht zu halten (keine, auch nicht teilweise Kettenhaltung, keine Zwingerhaltung….) und tierärztlich versorgen zu lassen
(jährliche Auffrischimpfungen, Versorgung von Verletzungen).

Das übernommene Tier ohne ausdrückliche Erlaubnis des Tierschutzverein Country-Hof nicht an Drittpersonen weiter zu geben.

Das Tier nicht zu Zuchtzwecken zu verwenden (darunter fällt auch das einmalige Gedeckt werden oder Decken eines Tieres) und eine ungewollte Fortpflanzung durch sorgfältige Verwahrung des Tieres zu verhindern.

Das Tier nicht streunen zu lassen und weder Rute noch Ohren zu kopieren.

Das Tier wurde vom örtlichen Tierarzt untersucht und für gesund befunden (siehe Eintrag im Impfpass). Der Tierschutzverein übernimmt keine Gewähr für nachträgliche entstehende gesundheitliche Defizite.

Es wird keine Haftung für durch das Tier hervorgerufene Schäden übernommen.

Zur Abgeltung der dem Tierschutzverein entstandenen Unkosten und im Sinne einer Unterstützung der zukünftigen Tierschutzarbeit zahlt der Übernehmer eine Schutzgebühr, die nicht zurückerstattet wird.

Zusatzbestimmungen für Hündinnen:

Eine übernommene Junghündin (Welpe) innerhalb von 4 Wochen nach der ersten Läufigkeit auf jeden Fall vor Erreichung des 1. Lebensjahres   durch einen praktizierenden Tierarzt kastrieren zu lassen . 

Ich erkläre mich mit den Vertragsbestimmungen einverstanden.

Die Rechtsbeziehung beider Parteien regelt sich ausschließlich nach diesem Vertrag, mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen.


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